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Spendenbescheinigung


Aktuelle Information: Spendenbescheinigungen werden nur noch automatisch verschickt ab einem Jahresbeitrag von 300 Euro.

 


Liebe Fördermitglieder,

wir danken Ihnen herzlich für Ihren regelmäßigen Beitrag, mit dem Sie die vielfältigen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes in unserer Region unterstützen.

Ihre Spende können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.

Seit dem 01.01.2021 liegt die Nachweisgrenze bei 300 Euro. Das bedeutet, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt ausreicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg.

Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden

Daher erhalten Sie von uns nur noch eine Spendenbescheinigung ab einem Jahresbeitrag von 300 Euro. Diese Bescheinigung wird Anfang Februar eines Folgejahres automatisch an Sie verschickt.

Liegt Ihr Jahresbeitrag unter 300 Euro erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung mehr.

 

Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei uns!

 

Ihr

DRK Kreisverband Brilon e.V.

Ansprechpartner

Frau
Simone Ferraz

Tel: 02961 - 9655-19
simone.ferraz@drk-brilon.de

Freiladestraße 3
59929 Brilon

Ihre Ansprechpartnerin

Büsra Kuru

Verwaltung Fördermitglieder

02961 9655-11
buesra.kuru@drk-brilon.de

Freiladestraße 3 - 59929 Brilon