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Autismus-Therapiezentrum in Brilon

Das DRK Autismus-Therapiezentrum bietet seit dem 1. Dezember 2019 seine Leistungen auf dem Gebiet des Altkreises Brilon sowie der näheren Umgebung (inkl. der Gemeinden Bestwig, Eslohe, Schmallenberg und Meschede) an.

Ziel ist die Versorgung von Menschen mit Autismus mit Therapie und Beratung. 

Unser multiprofessionelles Team legt ebenso einen Schwerpunkt auf Netzwerkarbeit, sowie das Anbieten von Fortbildungen. Wir möchten Ansprechpartner für Eltern, Betroffene, sowie Fachkräfte in anderen Einrichtungen sein, um sich gemeinsam dem Thema Autismus zu widmen. 

Unser Therapiezentrum befindet sich in der Freiladestraße 13, unmittelbar an den Arkarden, und bietet auf zwei Etagen viel Platz für unser Autismus-Betreuungsangebot. Hier gibt es Bewegungsräume, Einzeltherapieräume, eine Lehrküche, sowie Büroarbeitsplätze für unsere Mitarbeitenden. Parkplätze sind ebenfalls ausreichend vorhanden. 


Warum Sie mit uns Kontakt aufnehmen sollten

  • Als Betroffener profitieren Sie von unserem multiprofessionellen Team und wir bieten Ihnen eine bestmögliche und indivduelle Therapie, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. 
  • Als Eltern von Betroffenen profitieren Sie von unserem umfangreichen Netzwerk, um weitere Hilfen zu erfahren.
  • Als Fachkraft in der täglichen Arbeit mit Autismusbetroffenen profitieren Sie von unserem Fortbildungsangebot.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Vera Schwindt, B.A.

Einrichtungsleitung

Tel.:   02961 98750-40
Fax:   02961 9655-28

vera.schwindt@drk-brilon.de
Freiladestraße 13, 59929 Brilon


  • Was ist Autismus?

    Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. Sie führt zu bereichsübergreifenden Schwierigkeiten: 

    • in der sozialen Interaktion
    • in der Kommunikation und
    • im sozialen Verständnis

    Die Wahrnehmungsverarbeitung weicht von der normalen Entwicklung ab. Menschen mit Autismus haben häufig ungewöhnliche Denkweisen und Problemlösungen. Sie zeigen nicht selten Veränderungsängste und bilden gerne Routinen aus. Sie haben intensive, sehr spezielle Interessen und neigen zu sich wiederholenden Bewegungen (Stereotypien), zum Beispiel: Händewedeln bei Freude.

    Diese Besonderheiten führen zu Einschränkungen in der Teilhabe, deshalb gilt Autismus als Behinderung.

    Kindern mit Autismus fällt es schwer, mit anderen in Kontakt zu kommen und sprechen zu lernen. Sie entwickeln eigenwillige Interessen und wirken in Gruppen mit Gleichaltrigen oft isoliert. Auch Jugendliche und Erwachsene mit Autismus haben in der Regel Schwierigkeiten, sich in die Gemeinschaft zu integrieren. Sie können sich nur in eingeschränkter Weise in Andere hineinversetzen, ihre Handlungen einordnen und sozial angemessen reagieren. 

    Der Ausprägungsgrad der Beeinträchtigungen reicht von Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung mit ausgeprägtem Rückzugsverhalten bis hin zu hochintelligenten Menschen, die im Kontakt zu Anderen im ersten Moment nicht eingeschränkt erscheinen. Man unterscheidet momentan die schwere Form, den frühkindlichen Autismus, von einer „milderen“ Variante, dem Asperger Syndrom. Diese strikte Zweiteilung konnte sich in der klinischen Forschung aber nicht durchsetzen, so dass man inzwischen eher von der Autismus-Spektrumstörung (ASS) spricht. 

  • Ursachen

    Es gibt nicht die eine Ursache für Autismus. Nach heutigem Wissensstand sind Autismus-Spektrumstörungen (ASS) multikausal verursacht, wobei biologisch-genetische Faktoren eine grundlegende Rolle spielen. Autistische Verhaltensweisen sind als Folge fehlerhafter Vernetzungen von Nervenzellen im Gehirn anzusehen. Die von der normalen Entwicklung abweichende Vernetzung führt zu Veränderungen der Informationsverarbeitung in den Sinnesbereichen. Die Auswirkungen dieser neuronalen Veränderungen lassen sich nicht durch klassisch klinische Therapien beheben. Es gibt keine Medikamente und auch keine Diäten, die Autismus heilen.

  • Therapie

    Da Autismus eine Entwicklungsstörung ist, verläuft die Entwicklung in verschiedenen Bereichen verzögert. Die effektivste Methode, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, ist, sie pragmatisch therapeutisch und pädagogisch zu fördern. Die meisten Kinder mit Autismus, die nicht spontan zu sprechen lernen, sind auch in den Vorläuferfähigkeiten des Spracherwerbs entwicklungsverzögert. Sie haben zum Beispiel noch nicht gelernt, dem Blick einer Bezugsperson zu folgen oder die Zeigegeste zu verstehen. In einer autismusspezifischen Therapie werden diese Vorläuferfähigkeiten trainiert, so dass die Kinder in einen intensiven Kontakt zum Therapeuten eintreten und kommunikatives Verhalten lernen.

    Wenn die Kinder nicht durch eine stark verzögerte Sprachentwicklung  auffallen, sondern durch feinere soziale Schwierigkeiten – wie sie für das Asperger Syndrom typisch sind -, so ist eine autismusspezifische Therapie gleichzusetzen mit einem Training sozialer Fähigkeiten. Da die Kinder und Jugendlichen auch dadurch auffallen, dass sie Schwierigkeiten haben, die Perspektive anderer Personen zu entschlüsseln, wird auch ein Basiswissen zur Emotionserkennung vermittelt.

    Unser Angebot ist also eine individuell abgestimmte Therapie, um Schwächen auszugleichen und die Entwicklung ganzheitlich zu unterstützen. Hierzu setzen wir an den Stärken und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an und setzen beziehungs- und sozialorientierte Methoden ein. Ziel der Therapie ist eine Verbesserung der sozialen Teilhabe. Die Eltern oder andere Bezugspersonen werden ermutigt, bewährte Therapiemethoden in ihren Alltag zu übernehmen.

  • Beratung

    Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen sind häufig besonders gefordert und belastet. Zum einen führt Autismus zu Beziehungsstörungen und zu Missverständnissen innerhalb der Familie. Zum anderen müssen wichtige Entscheidungen gefällt werden. Zum Beispiel ist es oft schwer, den richtigen Kindergarten oder die richtige Schule für das Kind mit Autismus auszuwählen. Eltern werden beraten, wie sie mit Belastungen umgehen und wie sie zu guten Entscheidungen kommen können. Sie werden angeleitet, eine positive Kommunikation in der Familie zu entwickeln und eine liebevoll regulierende Beziehung zu ihrem Kind aufzunehmen.

  • Inklusion

    Wir setzen uns für die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus ein. Ihr Verhalten erscheint häufig rätselhaft und behindert sie beim Lernen und Spielen mit Gleichaltrigen. Unsere Therapie und Beratung dient dem besseren Verständnis ihrer Besonderheiten.

  • Erstkontakt

    Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines unverbindlichen und kostenfreien ersten Gespräches. Dieses Angebot gilt sowohl für Klientinnen mit gesicherter Autismus-Diagnose als auch für Menschen, die sich Beratung im Hinblick auf eine mögliche Autismus-Spektrum-Störung wünschen und Fragen in Bezug auf das weitere Vorgehen haben. Wir bieten keine Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen an.

    Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen der Familien, der Erhebung relevanter Informationen sowie der Beantragung von Therapie. Diese ist in der Regel für die Familien kostenfrei. An den Gesprächen nehmen in der Regel zunächst nur die Sorgeberechtigten teil.

  • Finanzierung / Kosten

    Für die Kostenübernahme der Therapie muss eine Autismus-Diagnose vorliegen, die von einem Facharzt festgestellt worden ist. Die Kostenübernahme wird bei den Sozial- und Jugendhilfeträgern beantragt. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Therapie vorliegen und bestimmen den Therapieumfang und den Bewilligungszeitraum.

  • Rechtsgrundlage unseres Angebotes

    Der § 10 des Sozialgesetzbuches I besagt, dass jeder Mensch, der körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, oder von einer solchen Behinderung bedroht ist, ein „soziales Recht“ auf Hilfe und Unterstützung hat. Dieses Recht umfasst die Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerungen zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Damit soll dem Menschen mit Behinderung ein seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechender Platz in der Gemeinschaft gesichert werden.

    Für Menschen mit Autismus ist dieser besondere Unterstützungsbedarf in den Eingliederungshilfeverordnungen des Sozialgesetzbuches VIII Kinder- und Jugendhilfe § 35a und des Sozialgesetzbuches XII § 53 ff. geregelt.