Wir verbinden Lebenswelten

DRK Brilon KiTa gGmbH

Autismus-Therapie

Wir begleiten Menschen mit Autismus, deren Angehörige und näheres Umfeld. Damit das Großwerden und Zusammenleben für alle Lebensqualität bedeutet.

Die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS) kann bei Familien und Betroffenen vielfältige Reaktionen auslösen.
So berichten Betroffene, dass die Diagnose ASS vor allem das Ende von viel Ungewissheit und der Start für zielgerichtete Hilfe und Unterstützung im Alltag bedeutet.
Klar ist aber auch, dass die Diagnose ASS alle Beteiligten vor neue Herausforderungen stellt.

Begleitung und Unterstützung für Betroffene

Mit den neuen Herausforderungen nach einer ASS Diagnose umzugehen, dabei unterstützen und begleiten wir unsere KlientInnen und deren Umfeld:

  • Wir arbeiten an gegenseitigem Verständnis und Vertrauen.
  • Wir entsprechen den Bedürfnissen der Betroffenen.
  • Wir wahren Lebensqualität und schaffen sie neu.
  • Wir begleiten und fördern alle Klient:innen individuell.
  • Wir verbinden die neuen Lebenswelten.

Entdecken Sie unsere Angebote, mit denen wir Ihnen als Betroffene und Angehörige zur Seite stehen und gemeinsam einen selbstbestimmten Lebensweg wählen.

Bei Fragen zu unserem Angebot können Sie sich gern an uns wenden. Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie hier. 

Autismus-Therapiezentrum Brilon

Was ist Autismus?

Autismus wird als „neurologische Entwicklungsstörung“ beschrieben und ist gekennzeichnet durch:

  • Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion
  • Schwierigkeiten in der Kommunikation und Sprache
  • Eine Reihe von eingeschränkten, sich wiederholenden und unflexiblen Verhaltensmustern
  • Schwierigkeiten in der Reizverarbeitung bzw. Wahrnehmung
  • Ausprägung eines bestimmten Interessengebiets
     

Die „Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen“ (ICD) dient weltweit zur Verschlüsselung von Diagnosen und dient zur Kommunikation verschiedener Berufsgruppen. Es wird zurzeit die 11. Ausarbeitung (ICD-11) überprüft, d.h. bisher wurde Autismus durch die noch bestehende ICD-10 diagnostisch unterteilt in frühkindlicher Autismus (F84.0), atypischer Autismus (F84.1) und Asperger Syndrom (F84.5). Nach dem neuesten Wissensstand in der ICD-11 wird davon ausgegangen, dass alle Unterteilungen des Autismus als Varianten im gesamten Spektrum angesehen werden sollten. Damit beinhaltet die „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS), wie sie in der ICD 11 benannt wird auch die oben beschriebenen Klassifizierungen und löst diese ab.

Durch die Diagnose können Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen entstehen, sodass eine Beeinträchtigung der Teilhabe am individuellen Leben vorhanden ist.

www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7082249/

Wo erhalte ich weitere Informationen zu Autismus?

Weiterführende Informationen zur Autismus-Spekturm-Störung (ASS) finden Sie hier:

Mittlerweile gibt es zum Autismus viele Filme und Videosequenzen.
Diese Filme und Videos können jedoch immer nur einen kleinen Einblick geben und stellen immer eine subjektive Sicht der Dinge dar.

Hier ist eine kleine, nicht repräsentative Auswahl auf YouTube:

Was beinhaltet eine Therapie?
Ergotherapeuten Helena Schüngel

Unsere Angebote:

­

  • Wir arbeiten mit ganzheitlichen Behandlungskonzepten, deren Umsetzung vor allem im Alltag der Betroffenen stattfindet.
  • Wir haben Ausbildungen in pädagogischen, ergotherapeutischen und musiktherapeutischen Bereichen, deren Therapieformen wir zusätzlich zu denen der Autismus-Therapie nutzen. 
  • Wir arbeiten in Einzelsitzungen und/oder in Gruppen mit unseren KlientInnen.
  • Unsere Sitzung finden im Autismus-Therapiezentrum in Brilon statt oder in Förderschulen, Kindergärten, im näheren Umfeld und zu Hause.
  • Die Einbeziehung von und intensive Zusammenarbeit mit Bezugspersonen unserer KlientInnen und deren Beratung, Betreuung und Fortbildung ist uns sehr wichtig.
  • Auf Anfrage bieten wir Seminare für Einrichtungen und Leistungserbringer des Sozial- und Gesundheitswesens an zur Schulung und Sensibilisierung von Personal und Angehörigen in der Arbeit mit autistischen Menschen.
  • In regelmäßigen Abständen findet ein Elterntreff statt, bei dem sich betroffene Eltern zu bestimmten Themen austauschen können.

­

Unsere Aufgaben im ATZ sind:

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit der Diagnose ASS befähigen, ihre alltägliche Lebenswelt mit der der neurotypischen Menschen bestmöglich zu verbinden.
  • Durch Interaktion und Inklusion die Teilhabe am individuellen Leben zu ermöglichen.
  • Ein selbstbestimmtes und individuelles Leben für unsere KlientInnen zu ermöglichen.
  • Die aktive und nachhaltige Integration der Eltern, Familien und des näheren Umfelds (ErzieherInnen, LehrerInnen, TherapeutInnen, soziale Einrichtungen) in die Behandlung.

­

Was ist das Ziel einer Therapie?

­

Wir möchten die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen mit Autismus mit der Lebenswelt ihres Umfelds bestmöglich verbinden und so ein gutes Miteinander schaffen. Für einen Alltag, der lebenswert und selbstbestimmt ist.

­

Unsere Räumlichkeiten in Brilon

Das DRK Autismus-Therapiezentrum bietet unseren KlientInnen ganz unterschiedlich gestaltete Räume, die auf die jeweiligen Alters- und Entwicklungsbedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abgestimmt und geeignet sind.

Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen

Vera Schwindt

Einrichtungsleitung, B.A. Sozialpädagogik & Management

Tel.:   02961 98750-40
Fax:   02961 9655-28

vera.schwindt(at)drk-brilon(dot)de 
Freiladestraße 13, 59929 Brilon

Helena Schüngel

Ergotherapeutin, Angew. Therapiewissenschaftlerin B.Sc., 
QM-Beauftragte, Therapeutische Fachkraft

Tel.:   02961 98750-40
Fax:   02961 9655-28

helena.schuengel(at)drk-brilon(dot)de 
Freiladestraße 13, 59929 Brilon

Verena Kleine

B.A. Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik, Therapeutische Fachkraft

Tel.:   02961 98750-40
Fax:   02961 9655-28

verena.kleine(at)drk-brilon(dot)de 
Freiladestraße 13, 59929 Brilon

Petra Klompmaker

Musiktherapeutin b.c. (B.A.), NMT (Neurologische Musiktherapeutin),
Therapeutische Fachkraft

Tel.:   02961 98750-40
Fax:   02961 9655-28

petra.klompmaker(at)drk-brilon(dot)de 
Freiladestraße 13, 59929 Brilon

Wie bekomme ich einen Therapieplatz (für mich/für mein Kind)?

Damit wir ein Erstgespräch über eine mögliche Therapie führen können, muss uns eine gesicherte Autismus-Diagnose vorliegen. Dann können wir mit den Betroffenen und deren Familien einen Termin vereinbaren und ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

In dem Gespräch mit der Leitung des ATZ, Frau Vera Schwindt, geht es um Folgendes:

  • Gegenseitiges Kennenlernen
  • Austausch über die aktuelle Situation
  • Klärung des Hilfebedarfs
  • Klärung weiterer Schritte, wie der Antragstellung für eine Therapie

­

Die Antragstellung

Die autismusspezifische Förderung ist Teil der Eingliederungshilfe und erfordert daher die Kostenzusage eines zuständigen Amtes, wie z.B. Sozialamt, Jugendamt, Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Die Antragstellung beim Kostenträger erfolgt durch die Betroffenen oder deren Sorgeberechtigten.
Eine Kostenübernahme erfolgt in der Regel zunächst für den Zeitraum von einem halben bis ein Jahr.
Sobald uns die Kostenübernahme vorliegt, wird Ihre Familie auf unsere Warteliste aufgenommen und wir bemühen uns um einen zeitnahen Termin.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit des DRK Autismus-Therapiezentrums begründet sich auf folgender Grundlage:

Alle Menschen, die die Diagnose „Autismus-Spektrum-Störung“ haben, besitzen das Recht auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Rechtsgrundlage variiert dabei je nach Alter der Person und Ausprägung der Entwicklungsstörung.
Generell gilt die Eingliederungshilfe-Verordnung nach §60 SGB XII. Die Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilferecht §10 Abs. 4 regelt dabei, wie die Leistungen für die Kinder und Jugendlichen je nach Ausprägung der Autismus-Spektrum-Störung.
Somit erhalten sowohl Kinder und Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, als auch Kinder und Jugendliche, bei denen eine körperliche und geistige Behinderung vorliegt, eine Therapie in unserem DRK Autismus-Therapiezentrum, sobald eine fachärztliche Diagnose vorliegt.

Die Betroffenen bzw. deren Sorgeberechtigte dürfen den Leistungsanbieter frei wählen.
Die Erbringung der Leistung wird im Rahmen der Eingliederungshilfe mit den zuständigen Kostenträgern abgerechnet.
Die Leistungserbringung orientiert sich am vereinbarten Leistungsvolumen sowie an der vertragliche festgelegten Vergütungsvereinbarung zwischen Kostenträger und Anbieter.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger.

Im Vorschulalter
Rechtsgrundlage für die Autismustherapie für Kinder im Vorschulalter

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, §113 SGB IX
  • Insbesondere als heilpädagogische Leistungen nach §113 Abs. 2 Nr. 3 i.V.M §79 Abs. 1 und 2 SGB IX.

Dabei handelt es sich um einen offenen Leistungskatalog und es werden alle Aspekte der sozialen Teilhabe bei Kindern mit Autismus berücksichtigt.
In Einzelfällen könnne Vorschulkinder nach §112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX „Hilfen zu einer Schulbildung (…) einschließlich der Vorbereitung hierzu“ beanspruchen.

Im Schulalter
Rechtsgrundlage für die Autismustherapie für Kinder im Schulalter

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung insbesondere nach §112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX „Hilfen zur Schulbildung“.
  • Die Autismustherapie fällt hier unter die heilpädagosichen und sonstigen Maßnahmen, die erforderlich und geeigent sind, um der leistungsberechtigten Person den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. (Siehe Satz 3)
  • Kinder, Jungendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen erhalten gem. § 35a Abs. 3 SGB VIII (bei jungen Volljährigen i. V. m. §41 SGB VIII) nach Art und Form dieselben Leistungen, die im SBG IX vorgesehen sind, insbesondere zu sozialer Teilhabe (§113 SGB IX) und zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX).

Im Erwachsenenalter
Rechtsgrundlage für die Autismustherapie für Auszubildende und Studierenden im Erwachsenenalter

  • Leistungen nach §112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX als „Hilfen zur schulischen und hochschulischen Ausbilung oder Weiterbildung für einen Beruf“

Rechtsgrundlage für die Autismustherapie für alle im Erwachsenenalter

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX, insbesondere als Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach §§113 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. 81 SGB IX.
  • Geht es um psychologische oder pädagogische Hilfen, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und so die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern, greift in besonderen Fällen auch als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus §127 Abs. 1 SGB III i.V.m. §49 Abs. 6 SGB IX

Autismus ist eine Behinderung im Sinne von §2 SGB IX, wenn Menschen mit Autismus „in Wechselwirkung mit einstellungs- und umeltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind.

Sie haben Fragen an dieser Stelle?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Mit Absenden dieses Kontaktformulares, bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen haben.
Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende